Behandlungsvertrag

I. Zuhahlungen und direkte Abrechnung der Praxis mit der Krankenkasse
Als Versicherte/r einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) entrichten Sie im Grundsatz nur die von der Kasse vorgeschriebene Zuzahlung. Dies ist entsprechend dem SGB V in den gültigen Rahmenverträgen mit Ihrer Krankenkasse festgelegt. Die ärztlich verordneten Therapien werden von uns gemäß der Verordnung durchgeführt und direkt mit Ihrem Versicherer verrechnet.

II. Wirtschaftliche Rückversicherung für zu erbringende Leistungen
Sollte die Prüfung Ihrer Verordnung vor Behandlungsbeginn ergeben, dass diese ungültig ist, liegt die Verantwortlichkeit bei Ihnen die Verordnung dem behandelnden Arzt/Ärztin zur Korrektur vorzulegen. Wenn dieser die Verordnung nicht korrigiert, werden die erbrachten Leistungen nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet. Für den Eintritt dieses Falles verpflichten Sie sich, die von der Praxis erstellte Rechnung zu den Sätzen Ihres Versicherers zu begleichen. Die bereits geleistete Zuzahlung wird dabei verrechnet. Hiermit wird dies von Ihnen als Leistungsnehmer/in ausdrücklich bestätigt und berührt nicht unsere Verträge mit der GKV. 

III. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform
Die oben genannten Bedingungen sind für beide Vertragspartner bindend, anders lautende mündliche Absprachen sind in Schriftform festzuhalten.

Ausfallgebühren

wir möchten Sie herzlich bitten, uns rechtzeitig zu informieren, falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können. Kurzfristige Absagen führen leider dazu, dass wertvolle Behandlungszeiten ungenutzt bleiben.

Sollte ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (z. B. aufgrund plötzlicher Erkrankung oder anderer unvorhersehbarer Gründe), sehen wir uns leider gezwungen, ein Ausfallhonorar in Höhe des Kassensatzes privat in Rechnung zu stellen. Die Ausfallgebühr ist vorort vor Ihrem nächsten Termin zu begleichen.

Falls wir Ihren abgesagten Termin kurzfristig anderweitig vergeben können, entfällt selbstverständlich die Ausfallgebühr.

 

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – so helfen Sie uns, die Wartezeiten für alle Patientinnen und Patienten möglichst kurz zu halten.